Die Auseinandersetzung um die Wissollstraße 55 hat eine überraschende Wendung genommen. Im laufenden Verfahren bot die von Tengelmann beauftragte Anwaltskanzlei Vergleichsgespräche an. Nach eingehender Diskussion unter Bewohner*innen und Unterstützer*innen haben wir uns entschlossen der Aufnahme von Gesprächen zuzustimmen.
Entscheidend waren dabei vor allem zwei Aspekte. Erstens, dass wir es nach dem Abriss der beiden Häuser Wissollstraße 51 und 53 für unwahrscheinlich halten, den Tengelmann Konzern politisch noch zu einem grundsätzlichen Umdenken zu bewegen, so dass er von einem Abriss der Wissollstraße 55 absehen würde.
Zweitens wäre eine Einigung in einem Vergleich für uns nur dann sinnvoll, wenn er es uns ermöglichen würde an andrer Stelle ein Folgeprojekt zu schaffen. Ziel sollte also sein, auch in Zukunft kollektiv und bezahlbar in Mülheim wohnen zu können.
Mit diesen beiden Eckpunkten sind wir letztlich in die Vergleichsgespräche gegangen, die zwischen den jeweiligen Anwälten geführt wurden.
Auch wenn die Vorstellungen zunächst weit auseinander lagen, ist es letztlich zu einer Einigung gekommen. Diese beinhaltet, dass wir die Wissollstraße 55 Ende Februar verlassen. Mit der im Gegenzug von Tengelmann zu zahlenden Vergleichssumme, hoffen wir in die Finanzierung für ein Nachfolgeprojekt starten zu können.
Ziel ist es, in absehbarer Zeit ein Haus in Mülheim zu kaufen, das im Stil der Wissollstrassen WG geführt und kollektiv betrieben werden kann. Wir hoffen damit auf lange Sicht eine Perspektive zu schaffen, die es zunächst den jetzigen Bewohner*innen der Wissollstraße und in Zukunft noch vielen anderen ermöglichen soll jenseits von Marktschwankungen und Besitzer- oder Investoreninteressen in Mülheim bezahlbar zu wohnen.
Das war nicht unser Ziel zu Beginn der Auseinandersetzung um die Häuser an der Wissollstraße. Wir wären lieber an dieser Stelle geblieben und würden das auch heute noch am liebsten tun. Nach wie vor halten wir die Abrisspläne für falsch und unsozial. Durch den Abriss der beiden Nachbarhäuser hat Tengelmann Fakten geschaffen, die eine Verhandlungslösung zur Verhinderung des Abrisses unwahrscheinlich machten. Unser Widerstand basierte also zunehmend auf der juristischen Seite, indem wir am Landgericht in Berufung gegen unsere Räumung gingen. Dort war es bislang nur zum Austausch von Schriftsätzen gekommen, ein angesetzter Verhandlungstermin im November wurde kurzfristig vom Gericht ausgesetzt um ein Gutachten zu diversen Streitpunkten einzuholen. Wir gehen davon aus, dass auch die, im Vergleich zum Amtsgericht Mülheim, deutlich kritischere Haltung des Landgerichts Duisburg gegenüber der Räumungsklage zur Wiederaufnahme der Verhandlungen beitrug.
Letztlich haben wir uns entschlossen, dass es für jetzige und spätere Bewohner*innen das Beste ist, einer Einigung zu diesem Zeitpunkt zuzustimmen. Diese hätte es aber sicher nicht gegeben, ohne den Druck den wir in den letzten 2 ½ Jahren mit Hilfe von vielen Unterstützer*innen aufbauen konnten. Deshalb bedanken wir uns bei allen, die sich mit uns für den Erhalt der Wissollstraße eingesetzt haben. Wir sehen uns hoffentlich bald in einem neuen Haus und natürlich auch an andrer Stelle.
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